Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde ins Leben gerufen um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Aufgrund der Möglichkeit, dass Quarantänemaßnahmen ausgesprochen werden können, sind unmittelbar auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber von diesem Gesetz betroffen. Auf die mit dem Gesetz verbunden Auswirkungen auf die Personalabrechnung hat die SAP mit Erweiterungen Ihrer Standardsoftware reagiert und die nachfolgenden Hinweise veröffentlicht.
Ab sofort ist eine maschinelle Bestimmung der Verdienstausfallentschädigung möglich. Die SAP stellt mit einem weiteren Hinweis die technische Funktionalität zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die Aktualisierungen der automatischen Berechnung in der neuesten Version des Hinweises 2905775, die ab Oktober 2020 ausgeliefert werden.
2907742 Quarantäne und Betreuung Kind gemäß IfSG: Maschinelle Bestimmung der Verdienstausfallentschädigung
2926201 Quarantäne / Betreuung Kind gemäß IfSG: Ergänzungen zur manuellen Vorgabe 2
2935931 Vorausgesetzte Objekte für SAP-Hinweis 2907742
2905775 Information zur Quarantäne/Betreuung Kind gemäß Infektionsschutzgesetz
2916520 Quarantäne / Betreuung Kind gemäß IfSG: Manuelle Vorgabe Entschädigung und Erhöhung SV-Brutto
Die mit dem Hinweis verbundenen Anpassungen in der L/G Abrechnung sind bei den nachfolgenden Sachverhalte erforderlich:
– Krankheit
– Betriebsschließung aufgrund eines Corona-Verdachts
– Betriebsschließung aufgrund behördlicher Anordnung (Hotel, Restaurant, usw) oder Versorgungsengpässen
NEU: Maschinelle Bestimmung der Verdienstausfallentschädigung
Bitte beachten Sie, dass die Angaben in diesem Hinweis ständig aktualisiert werden. Die SAP entwickelt Ihre Lösung weiter; wir halten Sie auf dem Laufenden.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Quarantäne/Betreuung Kind gemäß Infektionsschutzgesetz? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: Telefonisch unter +49 7131 13353-00 oder per Mail info@deconhr.de.