Unpfändbarkeit des geldwerten Vorteils für Entfernungskilometer
Das BAG hat mit Urteil vom 31.05.2023 (5 AZR 273/22) entschieden, dass der geldwerte Vorteil für die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens nicht zu berücksichtigen ist.
SAP wird die Unpfändbarkeit der Lohnarten /426, /427 und /428 mit Wirkung ab 01.01.2024 im August-Patch ausliefern.
Wenn Sie die Unpfändbarkeit vor diesem Termin berücksichtigen wollen, können Sie den im Hinweis 3349309 beschriebenen Work-Around für die Abrechnungsperioden bis 12/2023 anwenden.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf, oder rufen Sie uns unter +49 7131 1335300 an.