GESETZLICHE ÄNDERUNG ZUM 01.01.2017 (AUSLIEFERUNG SAP AB 01.12.2016)
Mit dem Jahreswechsel 2016/2017 wird das neue UV-Meldeverfahren (UV-Stammdatendienst und elektronischer UV-Lohnnachweis) wirksam. Die SAP liefert das Verfahren mit den LCPs bereits zum 01.12.2016 aus. Damit haben Sie die Möglichkeit bereits im Dezember das neue Verfahren einzuführen.
Bitte beachten Sie, dass der elektronische Lohnnachweis spätestens am 16.02.2017 implementiert sein muss (= letzte Abgabefrist).
Die SAP hat hierfür folgenden Haupthinweis zur Verfügung gestellt:
2289808: UV-Meldeverfahren: Technische Vorabauslieferung des UV-Stammdatendienstes
Weitere Details können Sie aus den nachfolgenden Hinweisen entnehmen:
2358265 : UV-Meldeverfahren: Auslieferung des UV-Stammdatendienstes und des elektronischen Lohnnachweises
2326405: UV-Meldeverfahren: Technische Vorabauslieferung des elektronischen UV-Lohnnachweises
2382701: UV-Meldeverfahren: Fehler beim Abholen von Test-Rückmeldungen im Produktivmandant
2371044: UV-Meldeverfahren: Korrekturen bei der Meldungserstellung und bei der Codierung im B2A-Manager
Unter den folgenden Links erhalten Sie noch weitere Informationen:
Eine Broschüre der DGUV
http://www.dguv.de/medien/inhalt/versicherung/dokum/meldeverfahren.pdf
Informationen zum neuen Meldeverfahren
http://www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren/index.jsp
Das Self-Service Portal der DGUV zum 01.12.2016 angekündigt; Download der UV-Stammdatendaten
https://download.gkv-ag.de/
Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Themen, dann nehmen Sie unter info@deconhr.de gerne Kontakt zu uns auf.