Kurzarbeit – Verlängerung der SV-Erstattung bei KuG in Höhe von 100 % bis zum 31.12.2021
Mit der vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung wird die pauschalierte Erstattung, der vom Arbeitgeber alleine zu tragenden SV-Beiträge in Höhe von 100 %, ab dem 1.10.2021 bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Prüfung der Voraussetzung und die Bereitstellung des Prozentsatzes für die pauschalierte SV-Erstattung werden im SAP-System über die Gültigkeit von Teilapplikationen in der Tabelle […]