rvBEA – GML57: Änderungen und neue Datensatzversion 01.07.2021
Bitte beachten Sie, dass zum 01.07.2021 das rvBEA-Teilverfahren GML57 obligatorisch für Arbeitgeber wird. Dadurch entfällt der bisherige Registrierungsprozess und Anforderungen zur Abgabe der Gesonderten Meldung (GML57) werden künftig allen Arbeitgebern von der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) elektronisch zum Abruf bereitgestellt.
Aufgrund des Versionswechsels der XML-Schemata sind die Anpassungen dieses SAP-Hinweises zwingend erforderlich, damit Sie nach dem 01.07.2021 die Anforderungen zur Abgabe der GML57 vom DRSV-Server abholen können.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die auf dem Kommunikationsserver bereitgestellten Daten mindestens 1x wöchentlich abzuholen. Stellen Sie dies durch entsprechende Einplanung des Reports SV: Abholung u. Bestätigung der Ergebnisse GKV / DSRV (Transaktion PC00_M01_RPCSVPD0_IN bzw. Report RPCSVPD0_IN) sicher. Z.B. kann eine Einplanung des Reports täglich (nächtlich) erfolgen. Beachten Sie, dass aufgrund von Wartungsarbeiten oder temporären Verbindungsproblemen eine automatisiert gestartete wöchentliche Abholung dazu führen kann, dass Daten für mehr als eine Woche nicht vom Kommunikationsserver abgeholt werden.
Zu dem Verfahren wurden zusätzlich die ergänzenden Hinweise 3050318 und 3073518 bereitgestellt.
Links:
3041130 – rvBEA – GML57: Änderungen und neue Datensatzversion 01.07.2021
3050318 – SV: GML57-Anforderungen ab 01.07.2021
3073518 – SV: GML57-Anforderungen ab 01.07.2021 abholen
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